(1) Zur Vorbereitung und Erlassung von Maßnahmen der Raumordnung dürfen ermächtigte Personen fremde Grundstücke und Bauwerke betreten und, sofern es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, Grundstücke befahren sowie die erforderlichen Maßnahmen (z. B. Vermessungen, Bodenuntersuchungen) durchführen und alle hierfür notwendigen Zeichen anbringen. Die Ermächtigung erteilt
a) im Rahmen der überörtlichen Raumordnung die Landesregierung,
b) im Rahmen der örtlichen Raumordnung der Bürgermeister.
(2) Die betroffenen Grundeigentümer sind mindestens eine Woche vor Durchführung von Maßnahmen zu verständigen. Allfällige Nutzungsberechtigte sind von den Grundeigentümern von der Verständigung in Kenntnis zu setzen.
(3) Nach der Beendigung von Maßnahmen ist der frühere Zustand wieder herzustellen. Für vermögensrechtliche Nachteile, die auf diese Weise nicht abgewendet werden können, ist der Eigentümer angemessen zu entschädigen. Hiefür gilt § 44 Abs. 6 sinngemäß.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013
StROG · Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010
§ 42a Neu gebildete Gemeinden und Gebietsänderungen
…wieder in Geltung gesetzt, sind die einschlägigen Verfahrensbestimmungen nach diesem Gesetz nicht anzuwenden. (4) Werden in Gemeinden, die von einer Gebietsänderung gemäß §§ 7 und 10 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 betroffen sind und nicht zu bestehen aufgehört haben, Verordnungen in Angelegenheiten der Raumordnung, die sich auf…
§ 65 Strafbestimmungen
…1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer 1. gemäß § 7 ermächtigte Personen an der Durchführung einer Arbeit hindert oder von ihnen angebrachte Zeichen verändert oder entfernt; 1a. einer mit Bescheid gemäß § 6a Abs…
§ 13b Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie
…der erneuerbaren Energiequelle für eine Energieproduktion in erheblichem Ausmaß in Frage kommen. (4) Folgende Gebiete sind jedenfalls nicht geeignet: 1. Gebiete gemäß §§ 7, 9, 10 und 12 Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017; 2. Nationalparke; 3. Hauptvogelzugrouten und Gebiete, die auf Grundlage von Sensibilitätskarten oder anderen Instrumenten und Datensätzen gemäß…
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