Die Behörde kann im Bereich einer öffentlichen Straße die Beseitigung von Anlagen, die einer behördlichen Bewilligung bedürfen und ohne eine solche errichtet wurden oder betrieben werden, sowie von Ablagerungen oder Aufschüttungen mit Bescheid verfügen, wenn durch solche Anlagen, Ablagerungen oder Aufschüttungen die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdet oder der bauliche Zustand der Straße erheblich beeinträchtigt wird.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013
§ 61 StrG. · StrG. · Straßengesetz
§ 61 § 61*) Zwangsbefugnisse ohne vorausgegangenes Verfahren
…der §§ 4 Abs. 3 und 60 Abs. 2 sowie zur Abwehr unmittelbar drohender Gefahren auch in den Fällen der §§ 42 , 44 Abs. 1 und 45 Abs. 2 ist die Anwendung von Zwangsbefugnissen ohne vorausgegangenes Verfahren zulässig. *) Fassung LGBl.Nr. 10/2021 …
§ 62 § 62*) Strafen
…36) vorsätzlich behindert, f) entgegen der Bestimmung des § 35 Abs. 2 vorsätzlich einen Schaden verursacht oder Vieh belästigt, g) trotz Verfügung der Behörde ( § 42 ) Anlagen, Ablagerungen oder Aufschüttungen nicht beseitigt, h) entgegen den Bestimmungen des § 44 Abs. 1 und 2 Einfriedungen errichtet oder trotz Verfügung der Behörde nicht…
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