§ 19 § 19*) Veröffentlichung des Straßen- und Wegekonzeptes
In Kraft seit 01. Juli 2022
Up-to-date
StrG.
Gliederung
3. Abschnitt*) Gemeindestraßen
§ 19 § 19*) Veröffentlichung des Straßen- und Wegekonzeptes
Das von der Gemeindevertretung beschlossene Straßen- und Wegekonzept ist samt der allfälligen zusammenfassenden Erklärung (§ 18 Abs. 1 lit. d) für die Dauer seiner Geltung auf der Homepage der Gemeinde im Internet zu veröffentlichen.
*) Fassung LGBl.Nr. 10/2021, 4/2022
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