§ 8 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
(2) § 7 Abs. 1 und 2 treten mit 15. November 2022 in Kraft.
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