§ 6 Kundmachung technischer Vorschriften
In Kraft seit 04. Juli 2017
Up-to-date
In der Kundmachung oder im Text von notifizierten technischen Vorschriften ist auf die erfolgte Durchführung des Informationsverfahrens im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft hinzuweisen.
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