StNotifG 2017
Gliederung
3. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 10 § 10
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Notifikationsgesetz, LGBl. Nr. 4/1998 zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 48/1999, außer Kraft.
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