§ 53a Gemeinschaftsrecht
In Kraft seit 10. September 2009
Up-to-date
Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. L 158 vom 30. April 2004, S. 77, umgesetzt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2000, LGBl. Nr. 17/2006, LGBl. Nr. 81/2009
Rückverweise
Keine Verweise gefunden