LandesrechtSteiermarkLandesesetzeWohnbauförderungsgesetz 1993VI. Hauptstück Förderung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schaffung oder Verbesserung der Wohnversorgung, der Ortserneuerung oder Wohnumfeldverbesserung§ 44

§ 44§ 44

In Kraft seit 08. April 1993
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