(1) Der Pensionskassenbeitrag des Rechtsträgers enthält die Verwaltungskosten der Pensionskasse sowohl für die Beiträge gemäß § 4 als auch für allfällige gemäß § 5 geleistete Beiträge.
(2) Die Versicherungssteuer für den Pensionskassenbeitrag des Rechtsträgers trägt der Rechtsträger.
§ 1 Stmk. PKVG · Stmk. PKVG · Steiermärkisches Pensionskassenvorsorgegesetz
§ 1
…1) Dieses Gesetz regelt die freiwillige Pensionskassenvorsorge 1. der in § 1 des Steiermärkischen Landes-Bezügegesetzes (Stmk. LBezG) und 2. der in §§ 6 und 12 bis 14 des Steiermärkischen Gemeinde-Bezügegesetzes (Stmk. GBezG), jeweils LGBl. Nr. 72/1997, bezeichneten Personen. (2) Die Teilnahme am Pensionskassensystem hat durch…
§ 4
…monatlich im vorhinein Beiträge an die Pensionskasse im Ausmaß von 10 % der dem Anwartschaftsberechtigten gemäß § 3 Stmk. LBezG oder §§ 6 und 12 bis 14 Stmk. GBezG gebührenden Bezüge einschließlich der Sonderzahlungen (Pensionskassenbeitrag des Rechtsträgers) zu leisten. (2) Die Beitragszahlung endet jedenfalls, wenn eine Leistung im Sinne des Abschnittes 4 dieses…
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