§ 1 Geltungsbereich
In Kraft seit 01. August 2014
Up-to-date
Die Bestimmungen dieses Gesetzes regeln das Dienst- und Besoldungsrecht der in einem Dienstverhältnis zu Gemeinden stehenden Lehrerinnen/Lehrern an Musikschulen im Sinne des § 3 Z. 2.
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