§ 88 Dienstpflichtverletzungen
In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date
Der Beamte/Die Beamtin, der/die schuldhaft seine/ihre Dienstpflichten verletzt, ist nach diesem Teil zur Verantwortung zu ziehen.
Stmk. L-DBR · Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
§ 88 Dienstpflichtverletzungen
…VIII. Teil Disziplinarrecht der Beamten/Beamtinnen I. Abschnitt Disziplinarrecht – Allgemeine Bestimmungen § 88 Dienstpflichtverletzungen Der Beamte/Die Beamtin, der/die schuldhaft seine/ihre Dienstpflichten verletzt, ist nach diesem Teil zur Verantwortung zu ziehen.…
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