§ 300 Übergangsbestimmung zu § 225 – Lehramtliche Pflichten und Lehrverpflichtung
In Kraft seit 01. Juni 2007
Up-to-date
Für Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen, deren Dienstverhältnis bis zum Beginn des Schuljahres 2007/2008 begründet wird, beträgt die Lehrverpflichtung 22 Wochenstunden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2007
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