§ 300 Übergangsbestimmung zu § 225 – Lehramtliche Pflichten und Lehrverpflichtung
In Kraft seit 01. Juni 2007
Up-to-date
Für Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen, deren Dienstverhältnis bis zum Beginn des Schuljahres 2007/2008 begründet wird, beträgt die Lehrverpflichtung 22 Wochenstunden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2007
Stmk. L-DBR · Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
§ 300 Übergangsbestimmung zu § 225 – Lehramtliche Pflichten und Lehrverpflichtung
…§ 300 Übergangsbestimmung zu § 225 – Lehramtliche Pflichten und Lehrverpflichtung Für Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen, deren Dienstverhältnis bis zum Beginn des Schuljahres 2007/2008 begründet wird, beträgt…
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