§ 288 NebengebührGefahren-, Erschwernisvergütung für Vertragsbedienstete der Krankenanstaltengesellschaft
In Kraft seit 01. Januar 2015
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Dem/Der der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. zugewiesenen Vertrags-bediensteten des Entlohnungsschemas I in den Entlohnungsgruppen b bis e und des Entlohnungsschemas II in den Entlohnungsgruppen p1 bis p5 gebührt für die Dauer der tatsächlichen Verwendung in einer Dienststelle der Krankenanstaltengesellschaft eine monatliche Vergütung in der Höhe von € 38,2. Mit dieser Vergütung sind sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Erschwernisse und Gefahren für Leben und Gesundheit abgegolten.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2006, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 151/2014
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