§ 264a § 264a
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Stmk. L-DBR
Gliederung
Hauptstück IV Übergangsbestimmungen für Beamte/Beamtinnen und Vertragsbedienstete
I. Teil Beamte/Beamtinnen der Allgemeinen Verwaltung und Beamte/Beamtinnen in handwerklicher Verwendung, Förster/Försterinnen, Lehrer/Lehrerinnen am Konservatorium, Kindergärtner/Kindergärtnerinnen und Erzieher/Erzieherinnen an Horten des Landes
II. Abschnitt Besoldungsrechtlicher Teil
§ 264a § 264a
§ 266 Stmk. L-DBR · Stmk. L-DBR · Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
§ 266 § 266
…Dienstzulagen (1) Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagoginnen und Sozialpädagogen/Sozial-pädagoginnen an heilpädagogischen Horten gebührt eine Dienstzulage. Diese Dienstzulage beträgt monatlich 3,44 % der Bemessungsgrundlage gemäß § 264a. (2) Den Leitern/Leiterinnen von Kindergärten und Horten sowie Sonderkindergärten und heilpädagogischen Horten gebührt eine Dienstzulage. Die Dienstzulage beträgt bei: Organisationsform Bemessungsgrundlage gemäß §…
§ 244 § 244
…Vertrags-Sonderkindergartenpädagogen/Vertrags-Sonderkindergartenpädagoginnen und Ver-tragssozialpädagoge/Vertragssozialpädagoginnen an heilpädagogischen Horten gebührt eine Dienstzulage. Diese Dienstzulage beträgt monatlich 8,44 % der Bemessungsgrundlage gemäß § 264a. (2) Den Leitern/Leiterinnen von Kindergärten und Horten sowie Sonderkindergärten und heilpädagogischen Horten gebührt eine Dienstzulage. Die Dienstzulage beträgt monatlich: Organisationsform Bemessungsgrundlage gemäß §…
§ 183b § 183b
…N3 entlohnt wird, gebührt zusätzlich zum Gehalt gemäß Abs. 1 eine ruhegenussfähige Funktionszulage in der Höhe von 25 % der Bemessungsgrundlage gemäß § 264a. Bei einer Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit gebührt die Zulage im aliquoten Ausmaß. (4) Mit der Funktionszulage nach Abs. 3 gelten alle mengenmäßigen und zeitlichen…
§ 35 StLVwGG · StLVwGG · Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 35 § 35
…DBR 60 % 3. für die Landesverwaltungsrichterinnen/Landesverwaltungsrichter gemäß § 269 Abs. 2 Stmk. L-DBR 40 % der Bemessungsgrundlage gemäß § 264a Stmk. L-DBR . (8) Übt eine Landesverwaltungsrichterin/ein Landesverwaltungsrichter mehrere Funktionen aus, die einen Anspruch auf eine Verwendungszulage nach Abs. 7 begründen, gebührt ausschließlich die höhere Verwendungszulage…
Rückverweise