§ 244h Nebengebühr – Gefahren-, Erschwernisvergütung für Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas S IV
In Kraft seit 01. Januar 2019
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Dem/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas S IV gebührt eine monatliche Vergütung. Diese Vergütung beträgt für:
Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe | Euro | |
1. | sIV/1 bis sIV/8 sowie sIV/9 ohne Hygieneprüfung | 41,9 |
2. | sIV/9 nach erfolgreicher Ablegung der Hygieneprüfung | 53,3 |
Mit der Vergütung gemäß Z 1 sind sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Erschwernisse und Gefahren für Leben und Gesundheit abgegolten. Mit der Vergütung gemäß Z 2 sind mit € 41,9 sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit (Gefahrenvergütungsanteil) und mit dem darüberhinausgehenden Betrag mit der dienstlichen Verwendung verbundene Erschwernisse (Erschwernisvergütungsanteil) abgegolten.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019
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