§ 244ec Überleitung in das Entlohnungsschema SII/N
In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date
Bedienstete des Entlohnungsschemas SII, die am 31. August 2023 im Dienststand stehen, sind mit der Maßgabe in das Entlohnungsschema SII/N überzuleiten, dass die Entlohnungsstufe unverändert bleibt und sie keinen Verlust im Vergleich zum bisher bezogenen Monatsentgelt einschließlich Zulagen und Vergütungen erleiden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 14/2024
Rückverweise
Keine Verweise gefunden