LandesrechtSteiermarkLandesesetzeDienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark§ 244ec

§ 244ecÜberleitung in das Entlohnungsschema SII/N

In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date

Bedienstete des Entlohnungsschemas SII, die am 31. August 2023 im Dienststand stehen, sind mit der Maßgabe in das Entlohnungsschema SII/N überzuleiten, dass die Entlohnungsstufe unverändert bleibt und sie keinen Verlust im Vergleich zum bisher bezogenen Monatsentgelt einschließlich Zulagen und Vergütungen erleiden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 14/2024

Rückverweise