§ 244ec § 244ec
In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date
Stmk. L-DBR
Gliederung
Hauptstück III Dienst- und besoldungsrechtliche Sonderbestimmungen
IV. Teil Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen in Pflegeeinrichtungen und für Lehrende in Bildungseinrichtungen für Pflege-, Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe des Landes
§ 244ec § 244ec
Bedienstete des Entlohnungsschemas SII, die am 31. August 2023 im Dienststand stehen, sind mit der Maßgabe in das Entlohnungsschema SII/N überzuleiten, dass die Entlohnungsstufe unverändert bleibt und sie keinen Verlust im Vergleich zum bisher bezogenen Monatsentgelt einschließlich Zulagen und Vergütungen erleiden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 14/2024
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