§ 23 Einführung neuer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
In Kraft seit 01. Juli 2021
Up-to-date
(1) Bei der Einführung neuer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erhalten Bedienstete, die neu in den Landesdienst eingetreten sind, eine grundsätzliche Information über das Dienstverhältnis und den Dienstgeber Land Steiermark.
(2) Die Einladung zur Teilnahme am Informationstag erfolgt von Amts wegen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019, LGBl. Nr. 62/2021
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