§ 228 Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas IL
In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date
(1) Die Entlohnungsschemata IL und IIL umfassen die Entlohnungsgruppen l1, l2a2 und l3.
(2) Die in der Anlage zu diesem Gesetz enthaltenen Bestimmungen über die Ernennungserfordernisse für Lehrer/Lehrerinnen gelten als Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsgruppe l1, l2 und l3.
Hiebei entsprechen
– der Verwendungsgruppe L1
die Entlohnungsgruppe l1,
– der Verwendungsgruppe L2a2
die Entlohnungsgruppe l2a2 und
– der Verwendungsgruppe L3
die Entlohnungsgruppe l3.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden