Stmk. L-DBR
Gliederung
(1) Für die Vorrückung ist der Vorrückungsstichtag maßgebend; das ist jener Stichtag, an dem die Vorrückungsfrist für die Erlangung einer höheren Gehaltsstufe erstmals zu laufen beginnt. Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, beträgt der erforderliche Zeitraum für die Vorrückung in die nächste Gehaltsstufe zwei Jahre.
(2) Die Vorrückung findet an dem auf die Vollendung des zweijährigen Zeitraumes folgenden 1. Jänner oder 1. Juli statt (Vorrückungstermin), sofern sie an diesem Tag nicht aufgeschoben oder gehemmt ist. Die zweijährige Frist gilt auch dann als am Vorrückungstermin vollstreckt, wenn sie vor dem Ablauf des dem Vorrückungstermin folgenden 31. März beziehungsweise 30. September endet.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 132/2024
§ 274 Stmk. L-DBR · Stmk. L-DBR · Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
§ 274 § 274
…Erreichen eines höheren Gehaltes Der Beamte/Die Beamtin erreicht ein höheres Gehalt durch 1. Vorrückung ( §§ 153 und 154 ), 2. Zeitvorrückung ( § 275 ), 3. Beförderung ( § 276 ), 4. Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe ( § 257 Abs. 1 bis…
§ 257 § 257
…mehr vorgesehen ist, verbrachte Zeit bis zum Ausmaß von vier Jahren für die Vorrückung und den Anfall der Dienstalterszulage zu berücksichtigen. Die §§ 153 und 154 sind sinngemäß anzuwenden. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014…
§ 265 § 265
…Kindergärtnern/Kindergärtnerinnen, die vier Jahre in der höchsten Gehaltsstufe verbracht haben, gebührt eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage im Ausmaß von eineinhalb Vorrückungsbeträgen. (4) Die §§ 153 und 154 sind sinngemäß anzuwenden.…
§ 154 § 154
…und 30 St. MSchKG oder einer vergleichbaren österreichischen Rechtsvorschrift nicht ein. (2) Die Zeit der Hemmung ist für den Lauf der Vorrückungsfrist ( § 153 Abs. 1 ) nicht zu berücksichtigen. (3) Hat sich der/die Bedienstete nach Ablauf des Hemmungszeitraumes in den Fällen des Abs. 1 Z …
Rückverweise