Der Beamte/Die Beamtin, dessen/deren Gesamtbeurteilung in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren auf nicht entsprechend lautet, ist mit Rechtskraft beider Dienstbeurteilungen entlassen.
§ 187a Stmk. L-DBR · Stmk. L-DBR · Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
§ 187a § 18 7 a
…137 ) oder 5. Entlassung ( § 89 Abs. 1 Z 5, § 135 Abs. 1 Z 3 oder § 139 ) beendet wird, die Ausbildung für den Bediensteten oder die Bedienstete auch außerhalb des bestehenden Dienstverhältnisses wirtschaftlich verwertbar ist und somit einen Vorteil begründet und mit…
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