Auf Grund einer vom/von der Beschuldigten erhobenen Beschwerde darf das Disziplinarerkenntnis nicht zu seinen/ihren Ungunsten abgeändert werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013
§ 38 StLVwGG · StLVwGG · Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 38 § 38
…Disziplinarrecht (1) Für das Disziplinarrecht der Landesverwaltungsrichterinnen/Landesverwaltungsrichter gelten die §§ 88 bis 94 sowie §§ 100 bis 128 Stmk. L-DBR sinngemäß mit der Maßgabe, dass 1. die Befugnisse, die nach diesen Vorschriften der Dienstbehörde oder der/dem Dienstvorgesetzten obliegen, der Präsidentin/dem Präsidenten zukommen, 2…