§ 100 Anwendung des AVG und des Zustellgesetzes — Stmk. L-DBR
Soweit in diesem Teil nicht anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren
1. das AVG mit Ausnahme der §§ 2 bis 4, 12, 42 Abs. 1 und 2, 51, 51 a, 57, 63 Abs. 1 und 5 erster Satz zweiter Halbsatz, 64 Abs. 2, 64 a, 67 a bis 67 g, 68 Abs. 2 und 3 und 75 bis 80 sowie
2. das Zustellgesetz BGBl. Nr. 200/1982
anzuwenden.
§ 100 Stmk. L-DBR · Stmk. L-DBR · Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
§ 100 Anwendung des AVG und des Zustellgesetzes
Soweit in diesem Teil nicht anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren 1. das AVG mit Ausnahme der §§ 2 bis 4, 12, 42 Abs. 1 und 2, 51, 51 a, 57, 63 Abs. 1 und 5 erster Satz zweiter Halbsatz, 64 Abs. 2, 64 a, 67 a bis 67 g, 68 Abs. 2 und 3 und 75 bis 80 sowie 2. das Zustellgesetz BGBl.…
§ 260 Jubiläumszuwendung
…Ausbildung) gemäß § 6 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von wissenschaftlichen und künstlerischen Tätigkeiten an Universitäten und Universitäten der Künste, oder gemäß § 100 Universitätsgesetz 2002, g) in einem Dienstverhältnis, das im Rahmen der Rechtsfähigkeit einer inländischen öffentlichen Universität oder inländischen öffentlichen Universität der Künste, der Akademie der…
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