Stmk. ElWOG 2005
(1) Die Betreiberin/Der Betreiber eines Verteilernetzes hat – unbeschadet der Bestimmungen über Direktleitungen (§ 31) sowie bestehender Netzanschlussverhältnisse – das Recht, innerhalb ihres/seines vom Verteilernetz abgedeckten Gebietes alle Endverbraucherinnen/Endverbraucher und Erzeugerinnen/Erzeuger an ihr/sein Netz anzuschließen (Recht zum Netzanschluss).
(2) Vom Recht zum Netzanschluss sind jene Kunden ausgenommen, denen elektrische Energie mit einer Nennspannung von über 110 kV übergeben wird.
§ 2 Stmk. ElWOG 2005 · Stmk. ElWOG 2005 · Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005
§ 2 § 2
…alle Dienstleistungen, die zum Betrieb eines Übertragungs- oder Verteilernetzes erforderlich sind; 27. „hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung“ die KWK, die den in Anlage IV ElWOG festgelegten Kriterien entspricht; 28. „in KWK erzeugter Strom“ Strom, der in einem Prozess erzeugt wurde, der an die Erzeugung von Nutzwärme gekoppelt ist und der gemäß der…
§ 30 § 30
…Netzbetreiber oder andere Kunden beeinträchtigt werden. (2) Ob und unter welchen Voraussetzungen die Allgemeine Anschlusspflicht sowie das Recht zum Netzanschluss im Sinne des § 28 besteht, hat die Behörde auf Antrag der Endverbraucherin/des Endverbrauchers bzw. der/des Netzzugangsberechtigten oder der Betreiberin/des Betreibers des Verteilernetzes mit Bescheid festzustellen. (3…
Rückverweise