Bei Veränderungen des Geländes gemäß § 20 dürfen damit verbundene Änderungen der Abflussverhältnisse keine Gefährdungen oder unzumutbare Beeinträchtigungen verursachen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2011, LGBl. Nr. 11/2020
§ 26 Stmk. BauG · Stmk. BauG · Steiermärkisches Baugesetz
§ 26 § 26
…unzumutbaren Beeinträchtigung ( § 57 Abs. 2, § 58, § 60 Abs. 1, § 66 zweiter Satz und § 88 ) 6. die Baueinstellung und die Beseitigung ( § 41 Abs. 6 ). (2) (Anm: derogiert durch § 82 Abs. 7 AVG ) (3) Wird…
§ 20 § 20
…Flächenwidmungsplan im Bauland gelegenen Grundflächen sowie von im Freiland gelegenen Grundflächen, die an das Bauland angrenzen, sofern die Geländeveränderungen im Freiland Auswirkungen gemäß § 88 im Bauland verursachen könnten; 4. die ortsfeste Aufstellung von Motoren, Maschinen, Apparaten oder Ähnlichem, wenn hiedurch die Festigkeit oder der Brandschutz von Bauten beeinflusst oder…
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