§ 31 § 31
In Kraft seit 01. September 1995
Up-to-date
Die Baubewilligung erlischt, wenn mit dem Vorhaben nicht binnen fünf Jahren nach Rechtskraft der Bewilligung begonnen wird.
§ 33 Stmk. BauG · Stmk. BauG · Steiermärkisches Baugesetz
§ 33 Vereinfachtes Verfahren
…innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Vorlage der vollständigen Unterlagen nach Maßgabe des § 29 bescheidmäßig zu entscheiden. §§ 30 und 31 finden Anwendung. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 73/2001, LGBl. Nr. 33/2002, LGBl. Nr. 78/2003, LGBl. Nr. 49…
Rückverweise