Stmk. BauG
Gliederung
I. HAUPTSTÜCK Allgemeine Grundsätze und verfahrensrechtliche Vorschriften
I. TEIL Behörden, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 1 § 1
Die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
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