§ 119y § 119y
In Kraft seit 28. Februar 2026
Up-to-date
Stmk. BauG
Gliederung
In den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 20/2026 anhängigen Verfahren ist § 80b in der bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Fassung anzuwenden.
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