StLVwGG
Gliederung
1. Teil Organisation des Landesverwaltungsgerichtes
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 1 § 1
Für das Land Steiermark wird ein Landesverwaltungsgericht mit Sitz in Graz eingerichtet.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden