LandesrechtSteiermarkLandesesetzeLandwirtschaftliches Siedlungs-Landesgesetz 1991§ 9

§ 9

In Kraft seit 07. Mai 1991
Up-to-date

Bescheide, die den Bestimmungen des § 1 Abs. 2 nicht entsprechen oder keinen der im § 2 aufgezählten Vorgänge zum Gegenstand haben, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler (§ 68 Abs. 4 Z 4 AVG).

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