§ 4 Aufgaben des Landes
In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date
Aufgaben der Landesentwicklung sind:
1. Erstellung und Umsetzung der Landesentwicklungsstrategie;
2. sektorübergreifende Koordination und Strukturierung raumbedeutsamer Maßnahmen des Landes und der Regionen;
3. Abstimmung der regionalen Entwicklungsstrategien mit der Landesentwicklungsstrategie und weiteren sektoralen Strategien und Planungen;
4. Abstimmung regionaler Leitprojekte und -themen;
5. Transfer von regional bedeutsamen innovativen Kooperationsprojekten;
6. Ko-Finanzierung der Landes- und Regionalentwicklung.
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