§ 2 Ziele der Landes- und Regionalentwicklung
In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date
(1) Die Ziele der Landes- und Regionalentwicklung sind:
1. Weiterentwicklung der steirischen Regionen als attraktiver Bildungs-, Arbeits- und Lebensraum für alle Bevölkerungsgruppen;
2. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der steirischen Regionen;
3. Erhöhung der Wertschöpfung in den Regionen;
4. strukturierte und nachhaltige interkommunale Zusammenarbeit;
5. thematische und strukturelle Bündelung von Trägern der Regionalentwicklung innerhalb einer Region.
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