(1) Die/Der Vorsitzende des Regionalverbandes wird aus den Reihen der Mitglieder gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 von jener Partei gestellt, die bei den jeweils letzten Landtagswahlen die stimmenstärkste in der Region – bezogen auf die in der Region liegenden Gemeinden – war. Die/Der stellvertretende Vorsitzende wird aus den Reihen der zweitstärksten Partei gestellt. In der Region Steirischer Zentralraum ist die/der Vorsitzende die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz oder eine/ein von ihr/ihm namhaft gemachte Vertreterin/gemachter Vertreter aus dem Stadtsenat, die/der stellvertretende Vorsitzende ein Mitglied gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 von jener Partei, die bei den jeweils letzten Landtagswahlen die stimmenstärkste in den Gemeinden dieser Region (ohne die Landeshauptstadt Graz) war. In dieser Region wechseln die/der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende einander bei der Leitung der Sitzungen ab. Die/Der Vorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende haben ausdrücklich zu erklären, dass sie diese Funktion annehmen.
(2) Die/Der Vorsitzende des Regionalverbandes übt auch die Funktion des Vorsitzenden der Regionalversammlung und des Regionalvorstandes aus. In dieser Funktion ist er auch stimmberechtigtes Mitglied beider Gremien. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß für die Stellvertretung.
(3) Die Aufgaben der/des Vorsitzenden sind:
1. Vertretung des Regionalverbandes auf Basis der Satzung sowie der Beschlüsse der Regionalversammlung sowie des Regionalvorstandes nach außen;
2. die Umsetzung der durch die Regionalversammlung und den Regionalvorstand gefassten Beschlüsse;
3. die Einberufung der Sitzungen der Regionalversammlung und des Regionalvorstandes, die Entgegennahme von Anträgen, die Festsetzung der Tagesordnung und die Leitung der Sitzungen;
4. die Besorgung aller Aufgaben, die die Regionalversammlung oder der Regionalvorstand durch Beschluss oder Satzung der/dem Vorsitzenden zur alleinigen Besorgung übertragen haben.
(4) Im Fall der Abwesenheit der/des Vorsitzenden obliegen deren/dessen Aufgaben der/dem stellvertretenden Vorsitzenden.
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