§ 11 Satzung der Regionalverbände
In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date
(1) Der Regionalverband hat seine interne Organisation in Form von Satzungen näher zu regeln. Der Beschluss von Satzungen bedarf der Beschlussfassung in der Regionalversammlung.
(2) Die Satzungen sind der Landesregierung zur Kenntnis zu bringen.
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