§ 6 Inkrafttreten von Novellen
In Kraft seit 17. August 2021
Up-to-date
In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2021 treten die Abschnittsbezeichnung 1, der 2. Abschnitt und die Abschnittsbezeichnung 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 17. August 2021 , in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2021
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