§ 50 Vergütungen zwischen haushaltsführenden Stellen des Landes, Kostenanteile
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Vergütungen von haushaltsführenden Stellen des Landes für Leistungen, die sie von einer anderen haushaltsführenden Stelle des Landes empfangen, sind nicht zu entrichten.
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