Die Kontaktpersonen haben sich mit den die Gleichbehandlung und Gleichstellung in ihrer Dienststelle betreffenden Fragen zu befassen. Sie haben Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner Bediensteter entgegenzunehmen und die Bediensteten zu beraten und zu unterstützen. Zu den Aufgaben der Kontaktpersonen zählen insbesondere:
1. Hinweis auf dieses Gesetz in geeigneter und leicht zugänglicher Weise,
2. Weitergabe von Informationen bezüglich Gleichbehandlung und Gleichstellung,
3. Unterstützung bei behaupteter Diskriminierung aus einem Diskriminierungsgrund sowie – die Zustimmung vorausgesetzt – Befassung von Vorgesetzten, Personalvertretung und der Gleichbehandlungsbeauftragte/des Gleichbehandlungsbeauftragten,
4. Funktion als Ansprechpartnerin bei Belästigung,
5. Informationsaustausch mit der/dem Gleichbehandlungsbeauftragten.
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