Im Falle einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen oder Männern sind Bedienstete des unterrepräsentierten Geschlechts zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Verwendungen oder Funktionen qualifizieren, so lange bevorzugt zuzulassen, bis ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern erreicht wird.
§ 40 StLGBG 2023 · StLGBG 2023 · Steiermärkisches Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2023 – StLGBG 2023
§ 40 § 40
…1. des Gleichbehandlungsgebotes nach §§ 5, 8, 9, 10, 11 und 12 oder 2. des Gleichstellungsgebotes nach § 13 und § 14. (2) Zur Antragstellung an die Gleichbehandlungskommission sind berechtigt: 1. der Bewerber um Aufnahme in ein Dienst- oder Ausbildungsverhältnis und 2. der Bedienstete, der a) eine…
§ 42 § 42
…zu benachrichtigen. (3) Zustellungen sind mit Zustellnachweis unter sinngemäßer Anwendung des Zustellgesetzes vorzunehmen. (4) § 6 Abs. 1, §§ 7, 13, 14 bis 16, 18 bis 22, 32, 33, 45 sowie § 46 AVG sind sinngemäß anzuwenden. (5) § 45 und § 46 AVG…
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