§ 6 Geschäftsordnung
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
(1) Die/Der BürgermeisterIn hat für die Lawinenkommission eine Geschäftsordnung im Verordnungsweg zu erlassen.
(2) Diese Geschäftsordnung hat insbesondere die näheren Bestimmungen über
1. die Zusammensetzung und die Tätigkeit,
2. die Anzahl der Mitglieder und die Art der Einberufung,
3. den örtlichen Zuständigkeitsbereich,
4. die Vorgangsweise bei der Aufgabenerfüllung nach § 4 Abs. 1 und 2,
5. die allfällige Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern und
6. die Art und den Umfang des Zustandekommens und der Weiterleitung der Beschlüsse
zu enthalten.
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