(1) Der (Die) Bürgermeister (Bürgermeisterin) führt in den Sitzungen des Gemeinderates, ausgenommen den Fall des § 10, den Vorsitz. Er (Sie) handhabt die Geschäftsordnung, sorgt für ihre Beachtung, für Ruhe und Ordnung und für die Wahrung des Anstandes.
(2) Der (Die) Vorsitzende hat dafür zu sorgen, daß nur solche Angelegenheiten durch den Gemeinderat behandelt werden, die in den eigenen Wirkungsbereich der Stadt fallen.
(3) Die Zuhörer (Zuhörerinnen) haben sich jeder Äußerung zu enthalten. Wenn sie die Beratungen des Gemeinderates stören oder seine Freiheit beeinträchtigen, ist der (die) Vorsitzende nach vorausgegangener fruchtloser Mahnung zur Ordnung berechtigt, die Zuhörer (Zuhörerinnen) aus dem Sitzungssaal entfernen zu lassen.
(4) Eine visuelle oder akustische Aufzeichnung der Sitzung ist zulässig. Der Gemeinderat kann mit Beschluss im Einzelfall Einschränkungen verfügen, wenn dies im Interesse eines geordneten Ablaufs der Sitzung geboten erscheint. Der (Die) Vorsitzende kann die erforderlichen Verfügungen treffen, dass die Sitzung durch allfällige visuelle oder akustische Aufzeichnungen nicht gestört wird. Beratungen in nicht öffentlichen Sitzungen dürfen ausschließlich für amtliche Zwecke aufgezeichnet werden. (Anm: LGBl.Nr. 1/2005, 91/2018)
Rückverweise
StL 1992 · Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992
§ 42 § 42Geschäftsordnung der Kollegialorgane und der Ausschüsse
…Fraktion mit schriftlichem Antrag die Abhaltung einer „aktuellen Stunde“ über ein bestimmtes Thema verlangen kann; der Antrag hat unter Bedachtnahme auf § 17 Abs. 2 das Thema, das behandelt werden soll, anzugeben und ist spätestens drei Tage vor dem Tag der Sitzung des Gemeinderates beim (bei der…
§ 67 § 67Volksabstimmung
…von der) Bürgermeister (Bürgermeisterin) gemäß § 65 kundzumachen. Stimmberechtigt ist, wer die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts zum Gemeinderat im Sinn des § 17 Oö. Kommunalwahlordnung erfüllt; Stichtag ist der Tag, an dem vom Gemeinderat der Beschluß gefaßt wird, der einer Volksabstimmung unterzogen werden soll. Die Stimmberechtigten sind unter…