StL 1992
Gliederung
II. HAUPTSTÜCK Organe der Stadt § 7 Übersicht
II. Abschnitt Der (Die) Bürgermeister (Bürgermeisterin) § 23 Wahl und Amtsdauer
§ 26 § 26 Vertretung des (der) Bürgermeisters (Bürgermeisterin)
Der (Die) Bürgermeister (Bürgermeisterin) wird in allen Befugnissen und Angelegenheiten durch den (die) nach § 28 Abs. 5 berufenen Vizebürgermeister (Vizebürgermeisterin) vertreten (geschäftsführende(r) Vizebürgermeister (Vizebürgermeisterin)).
§ 36 StL 1992 · StL 1992 · Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992
§ 36 § 36 Vertretung der Vizebürgermeister (Vizebürgermeisterinnen) und der sonstigen Mitglieder des Stadtsenates
…1/2005) (3) Die Abs. 1 und 2 gelten nicht für die Vertretung eines (einer) Vizebürgermeisters (Vizebürgermeisterin) in seiner (ihrer) Funktion gemäß § 26.…
§ 67
…die Befugnis, Wahlzeugen zu entsenden, den im Gemeinderat vertretenen wahlwerbenden Parteien zusteht. Für das Ermittlungsverfahren sowie hinsichtlich Abgaben und Kosten gelten die §§ 26, 27 und § 28 Abs. 1 sowie § 33 Abs. 1 Oö. BBRG sinngemäß. (Anm: LGBl.Nr. 82/1996, 34/2014…
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