§ 52 Außerkrafttreten
In Kraft seit 31. Dezember 2013
Up-to-date
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Jugendwohlfahrtsgesetz 1991, LGBl. Nr. 93/1990 zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2011, außer Kraft.
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