§ 23 Hilfen für Ehrenamtliche
In Kraft seit 31. Dezember 2013
Up-to-date
Einzelpersonen, die im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, stehen Angebote zur Verfügung, mit denen sie in Kinderschutzfragen beraten und unterstützt werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden