Pflegepersonen und AdoptivwerberInnen werden durch folgende Angebote unterstützt:
1. Qualifizierungsmaßnahmen für künftige Pflegepersonen und AdoptivwerberInnen;
2. fachliche Beratung und Begleitung sowie Fort- und Weiterbildung für Pflegepersonen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2018
§ 9 StKJHG-DVO · StKJHG-DVO · Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung
§ 9 § 9
…Qualifizierungsmaßnahme für künftige Pflegepersonen (1) Künftige Pflegepersonen haben im Rahmen der Eignungsfeststellung an einer Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 22 Z 1 StKJHG iVm Anlage 1 IV. D. zur Vorbereitung für die Aufgaben als Pflegepersonen teilzunehmen. (2) Sollte zum Zeitpunkt des Eignungsfeststellungsverfahrens keine Qualifizierungsmaßnahme angeboten werden oder besteht…
§ 19 StKJHG · StKJHG · Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 19 § 19
…Bezugspersonen aus dem privaten Umfeld ( § 20 ); 2. Hilfen für Kinder und Jugendliche ( § 21 ); 3. Hilfen für Pflegepersonen und AdoptivwerberInnen ( § 22 ); 4. Hilfen für Ehrenamtliche ( § 23 ). (6) Präventivhilfen umfassen insbesondere frühe Hilfen, mobile, ambulante und stationäre Hilfen und können auch gruppenorientiert und fallunspezifisch angeboten…
§ 33 § 33
…Verordnung die näheren Regelungen bezüglich der Eignungskriterien und der Eignungsfeststellung zu erlassen. (3) Pflegepersonen haben im Rahmen der Eignungsfeststellung an einer Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 22 Z 1 teilzunehmen, sofern diese angeboten wird. Der Kinder- und Jugendhilfeträger kann von dieser Verpflichtung zugunsten von nahen Angehörigen ausnahmsweise absehen, wenn unter Berücksichtigung…
§ 37 § 37
…Inland umfasst folgende Tätigkeiten: 1. Beratung und Begleitung von leiblichen Eltern vor und während der Adoptionsabwicklung; 2. Beratung, Vorbereitung, Eignungsfeststellung (inklusive Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 22 Z 1) von AdoptivwerberInnen; 3. Auswahl von geeigneten Adoptiveltern entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen (Adoptionsvermittlung).…
§ 38 § 38
…Mitwirkung an der grenzüberschreitenden Adoption (1) Die Mitwirkung an der grenzüberschreitenden Adoption umfasst folgende Tätigkeiten: 1. Beratung, Vorbereitung, Eignungsfeststellung (inklusive Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 22 Z 1) von AdoptivwerberInnen; 2. Übermittlung und Entgegennahme von Urkunden und Berichten im internationalen Austausch mit den zuständigen Behörden im Ausland. (2) Bei der…
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