§ 22 Hilfen für Pflegepersonen und AdoptivwerberInnen — StKJHG
Pflegepersonen und AdoptivwerberInnen werden durch folgende Angebote unterstützt:
1. Qualifizierungsmaßnahmen für künftige Pflegepersonen und AdoptivwerberInnen;
2. fachliche Beratung und Begleitung sowie Fort- und Weiterbildung für Pflegepersonen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2018
§ 38 StKJHG · StKJHG · Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 38 Mitwirkung an der grenzüberschreitenden Adoption
…1) Die Mitwirkung an der grenzüberschreitenden Adoption umfasst folgende Tätigkeiten: 1. Beratung, Vorbereitung, Eignungsfeststellung (inklusive Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 22 Z 1) von AdoptivwerberInnen; 2. Übermittlung und Entgegennahme von Urkunden und Berichten im internationalen Austausch mit den zuständigen Behörden im Ausland. (2) Bei der…
§ 19 Präventivhilfen
…Bezugspersonen aus dem privaten Umfeld (§ 20); 2. Hilfen für Kinder und Jugendliche (§ 21); 3. Hilfen für Pflegepersonen und AdoptivwerberInnen (§ 22); 4. Hilfen für Ehrenamtliche (§ 23). (6) Präventivhilfen umfassen insbesondere frühe Hilfen, mobile, ambulante und stationäre Hilfen und können auch gruppenorientiert und fallunspezifisch angeboten…
§ 37 Mitwirkung an der Adoption im Inland
…Inland umfasst folgende Tätigkeiten: 1. Beratung und Begleitung von leiblichen Eltern vor und während der Adoptionsabwicklung; 2. Beratung, Vorbereitung, Eignungsfeststellung (inklusive Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 22 Z 1) von AdoptivwerberInnen; 3. Auswahl von geeigneten Adoptiveltern entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen (Adoptionsvermittlung).…
§ 33 Pflegeverhältnisse im Rahmen der vollen Erziehung
…Verordnung die näheren Regelungen bezüglich der Eignungskriterien und der Eignungsfeststellung zu erlassen. (3) Pflegepersonen haben im Rahmen der Eignungsfeststellung an einer Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 22 Z 1 teilzunehmen, sofern diese angeboten wird. Der Kinder- und Jugendhilfeträger kann von dieser Verpflichtung zugunsten von nahen Angehörigen ausnahmsweise absehen, wenn unter Berücksichtigung…
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