§ 20 Hilfen für (werdende) Eltern und wichtige Bezugspersonen aus dem privaten Umfeld
In Kraft seit 31. Dezember 2013
Up-to-date
Eltern und wichtige Bezugspersonen aus dem privaten Umfeld werden in ihrer pädagogischen Kompetenz gestärkt und dabei unterstützt, die Herausforderungen der Erziehungstätigkeit zu bewältigen. Dazu gehören insbesondere folgende Angebote:
1. Beratung werdender Eltern;
2. Beratung und Anleitung zur Pflege und Förderung von Säuglingen und Kleinkindern;
3. Beratung und Anleitung in Erziehungs- und Entwicklungsfragen sowie bei familiären Problemen;
4. ambulante und mobile sozialarbeiterische, psychotherapeutische, psychologische und sozialpädagogische Hilfen;
5. stationäre Betreuung von Schwangeren und Müttern mit Kindern in Notsituationen.
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