§ 69 Inkrafttreten
In Kraft seit 14. September 2020
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit 14. September 2020 in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
(2) Das 1. und 2. Hauptstück hinsichtlich Tageseltern, das 3. Hauptstück sowie das 6. Hauptstück hinsichtlich Tageseltern treten mit 1. September 2020 in Kraft.
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