LandesrechtSteiermarkLandesesetzeSteiermärkisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz 2019 – StKBBG 2019§ 67

§ 67Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

In Kraft seit 14. September 2020
Up-to-date

Die von den Gemeinden im Sinne dieses Gesetzes zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

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