LandesrechtSteiermarkLandesesetzeStmk. Krankenanstaltengesetz 2012§ 81

§ 81Besondere Regelungen für besonders qualifizierte nichtärztliche Universitätsabsolventinnen/Universitätsabsolventen, die Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind

In Kraft seit 07. Dezember 2012
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