§ 117b Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 102/2019
In Kraft seit 10. Dezember 2019
Up-to-date
Die vor dem 1. Jänner 2018 bestehenden Satellitendepartments für Unfallchirurgie sowie Departments für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie sind bis spätestens 1. Jänner 2021 in eine Organisationsform gemäß § 3 Abs. 7 umzuwandeln.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2019
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