Zur regionalen Verankerung der Steirischen Jugendstrategie und zur kommunalen Entwicklung von Kinder- und Jugendarbeit soll in jeder Region im Sinn des Landesentwicklungsprogrammes – LEP 2009, LGBl. Nr. 75/2009, eine zentrale Stelle zur Koordinierung und Abwicklung der folgenden Aufgaben eingerichtet sein:
1. Umsetzung der von der Landesregierung vorgegebenen Steirischen Jugendstrategie einschließlich der damit in Verbindung stehenden Maßnahmen;
2. Verankerung jugendrelevanter Themen und Anliegen in den entsprechenden regionalen Strukturen und Leitbildern;
3. Vernetzung jugendrelevanter Stellen und Koordination der entsprechenden Maßnahmen;
4. Unterstützung von Einrichtungen der Regionen bei deren Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 89/2024
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